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Keine halben Sachen
Keine halben Sachen - PDF Stuckateur-Handwerk

Steuerbonus für Handwerkerleistungen, KfW-Förderung

Die Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen bei Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen (Steuerbonus) ist auf 20% von 6.000 Euro (=1.200 Euro) zum 1. Januar 2009 verdoppelt worden. So können Auftraggeber bis zu 1.200 Euro für Handwerkerleistungen von ihrer Steuerschuld abziehen.

Wofür gibt es den Steuerbonus? Wofür gibt es den Bonus?
Begünstigt sind alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die in einem inländischen Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden.

Der Steuerbonus gilt u. a. für

  • Arbeiten an Innen- und Außenwänden
  • Arbeiten am Dach, an der Fassade, an Garagen u. ä.
  • Reparaturen von Fenstern und Türen; Streichen Lackieren von Fenstern und Türen
  • die Reparatur oder der Austausch von Bodenbelägen wie Parkett oder Fliesen
  • Reparatur, Wartung oder Austausch von Heizungsanlagen, Elektro-, Gas- und Wasserinstallation
  • Modernisierung und Austausch einer Einbauküche
  • Modernisierung des Badezimmers
  • Reparatur und Wartung von Gegenständen im Haushalt (z. B. Waschmaschine, Geschirrspüler, Herd, Fernseher, Personalcomputer)
  • Gartengestaltung
  • Pflasterarbeiten auf dem Wohnungsgrundstück
  • Kontrollaufwendungen (z. B. Gebühr für den Schornsteinfeger, für Blitzschutzanlagen)
  • Leistungen für Hausanschlüsse (z. B. Kabel für Strom oder Fernsehen), Aufwendungen für Zuleitungen zum Haus oder zur Wohnung
  Wer wird begünstigt?
Eigentümer für Arbeiten im selbstgenutzten Eigenheim oder in der Eigentumswohnung, Mieter für Arbeiten im privaten Haus oder in der privaten Wohnung.

  Wie hoch ist der Bonus?
20 % der vom Handwerker ausgewiesenen Arbeitskosten einschl. Mehrwertsteuer können von der Lohn- bzw. Einkommensteuer abgezogen werden (Höchstwert 1.200 Euro, d. h. 20 % von maximal 6.000 Euro Arbeitskosten pro Jahr).

  Wann bekommt man den Bonus?

Die Handwerkerrechnungen sind mit der jährlichen Einkommensteuererklärung bzw. mit dem Lohnsteuerjahresausgleich einzureichen. Das Finanzamt berechnet dann die Steuerschuld jeweils für das Vorjahr unter Abzug des Steuerbonus.

  Welche Voraussetzungen sind zu beachten?
  • Nur Rechnungen mit ausgewiesener Mehrwertsteuer werden anerkannt.
  • Die Rechnung muss die anteiligen Arbeitskosten gesondert von den Materialkosten jeweils mit der Mehrwertsteuer ausweisen.
  • Der Kunde muss die Rechnung überweisen und einen Überweisungsbeleg von der Bank bzw. Sparkasse vorlegen. Barzahlung schließt die Förderung aus.
  • Die Leistung muss nach dem 31. Dezember 2005 erbracht worden sein.
  • Keinen Bonus gibt es, wenn die Kosten als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.
  • Die Leistung muss im eigenen Haus / der eigenen Wohnung erbracht worden sein.

  Weitere Förderungen beim Energiesparen:

Bei Modernisierungen, die zu Energieeinsparungen führen, kann man zusätzlich besonders günstige Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) nutzen.

  Wichtige Neuerung:

Wohnungseigentümergemeinschaften können unter bestimmten Voraussetzungen den Steuerbonus ebenfalls in Anspruch nehmen.
(Quelle: Handwerkskammer)
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